AfD-Passivkurs zur Vermeidung der Verfassungsschutzbeobachtung gescheitert – Hansjörg Müller, AfD-MdB, fordert als wirksame Maßnahme eine „Aktivstrategie“ gegen das verfassungswidrige Vorgehen der Behörden! Publizierung über Alternatvie Medien
Einigkeit besteht in der Alternative für Deutschland (AfD) darüber, dass der sogenannte „Verfassungsschutz“ (VS) nicht das Grundgesetz vor wirklichen Gefährdungen schützt, sondern die Macht des herrschenden Altparteienkartells vor der bürgerlichen Oppositionspartei AfD.
Anstatt aktiv gegen das perfide Handeln unserer politischen Gegner zu agieren, belässt es die AfD bisher bei passivem Reagieren: erst unterwirft sich die AfD selbst der Deutungshoheit des VS, beklagt sich dann wehleidig über die daraus erwachsende Ungerechtigkeit und klagt schließlich vor Gericht. Wird sich deshalb etwas ändern? Sicher nicht! Es kann sich nichts ändern, solange der Inlandsgeheimdienst wie in George Orwells Roman „1984“ politische Gedanken, Ideen oder Argumentationsmuster kontrolliert. Bei diesem schiefen Ansatz der VS-Konzeption ist ein zur politischen Neutralität verpflichteter Staatsschutz von vorneherein nicht möglich, obwohl er von der Rechtsstaatskonzeption gefordert wird. Dieses Strukturproblem kann auch der Gang vor Gericht nicht lösen. Dringend notwendig ist deshalb eine wirksame Alternative, eine offensive „Aktivstrategie“ der AfD gegen den politischen Missbrauch des VS, anstelle der gescheiterten Anbiederung durch passives Reagieren, die das Strukturproblem der schiefen VS-Konzeption bis heute nicht erkannt hat. Wie lässt sich die „Aktivstrategie“ umsetzen?
Das Grundgesetz kann nur von der Exekutive oder von Parlamentsmehrheiten verletzt werden, welche über Durchsetzungsmacht verfügen: die Exekutive sind die Regierung und der Staatsapparat. Sich rechtstreu verhaltende Vereinigungen oder Bürger, wie etwa die AfD und ihre Mitglieder, sind denklogisch zu einer Verletzung des Grundgesetzes gar nicht in der Lage, solange sie nicht an den Schalthebeln sitzen und über keine Durchsetzungsmacht verfügen. Ähnliches gilt für machtlose Kleinstgruppierungen, die in den VS-Berichten sinnbefreit aufgeführt werden. Als ersten Schritt auf dem Weg zur notwendigen „Aktivstrategie“ sollte die AfD die Aufnahme von CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNEN in die VS-Berichte fordern, wegen deren fortgesetzten verfassungsfeindlichen Vorgehens gegen die AfD. Dieses Vorgehen der etablierten Konkurrenzparteien ist nämlich gegen das Mehrparteienprinzip und den Meinungspluralismus gerichtet und zeigt auch eine antiparlamentarische Einstellung. Hierbei wird sofort klar, warum der VS die grundgesetzwidrige Ausrichtung des Altparteienkartells bis heute nicht „beobachtet“: weil es ihm die Innenministerien verbieten, geführt vom Kartell derselben Altparteien.
Das Einzige, was nicht nur der AfD, sondern unserer Demokratie insgesamt weiterhilft, sind echte Lösungen im Sinne der „Aktivstrategie“, die das o.g. Strukturproblem der schiefen VS-Konzeption angehen: Abschaffung jeder Art von Gedankenpolizei, indem keine politischen Einstellungen, Gedanken oder Äußerungen mehr verfolgt werden. Der in der Rechtsgrundlage für den VS ohnehin nicht enthaltene und damit unbestimmte Begriff „Extremismus“ ist zu löschen, weil seine Unbestimmtheit der ideologischen Unterdrückung Andersdenkender durch Staatsmacht und Massenmedien Tür und Tor geöffnet hat. Der viel zu weit gefasste Gummibegriff „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ist dahingehend einzuschränken, dass diese Bestrebungen nur noch bei konkreter Bereitschaft zur Gewalt oder bei der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele Gegenstand der Ermittlungen sein dürfen, also ausschließlich bei Vorliegen gewaltbezogener Straftatbestände.
Dementsprechend sind die Verfassungsschutzämter als eigenständige Ämter aufzulösen und in die Staatsschutzabteilungen der Polizei zu überführen. Verfassungsschutzberichte sollten überhaupt nicht mehr veröffentlicht werden, um grundgesetzwidrige Stigmatisierungen der politischen Opposition durch Staatsmacht und Massenmedien zu beenden. Zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität genügt die Kriminalstatistik. Die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder sowie weitere Gesetze sind entsprechend anzupassen. Möglicherweise ist auch eine Änderung des Grundgesetzes zur Sicherstellung einer liberalen Demokratie erforderlich.
Es gilt nämlich folgendes: in echten, d.h. in liberalen bzw. normalen Demokratien ist es nicht üblich, Bürgerinnen und Bürger auf eine gesinnungsbezogene Verfassungstreue zu verpflichten und Oppositionsparteien – obgleich diese sich, wie die AfD, an die demokratischen Spielregeln des friedlichen Machtkampfes halten – als angeblich „extremistisch“ abzustempeln und vom Geheimdienst unterdrücken zu lassen. In diesem Sinne argumentieren auch die liberalen und linken Vordenker Horst Meier und Claus Leggewie, womit jeglicher Vorwurf ins Leere geht, vorliegende Forderung einer grundlegenden VS-Reform durch den AfD-MdB Hansjörg Müller sei irgendwie „rechts“.
Es wird Zeit, dass in der Bundesrepublik Deutschland endlich eine normale „liberale Demokratie des Westens“ verwirklicht wird, anstelle des aktuell vorherrschenden illiberalen Demokratiedefizits. Mit ihrer massiven Freiheitsgefährdung durch einen im Kern ideologischen „Verfassungsschutz“ stellt die Bundesrepublik anerkanntermaßen im internationalen Vergleich ein „Novum“ und auch ein „Unikum“ dar (so ein Grundgesetz-Kommentar). Dieser deutsche Sonderweg ist zu beenden, die vorherrschende illiberale ist in eine liberale und damit normale Demokratie weiterzuentwickeln. Die Fehlkonstruktion Verfassungsschutz ist sofort und grundlegend zu reformieren, wie oben beschrieben.
Das Erreichen dieses Ziels muss oberste Aufgabe aller AfD-Leitungsgremien und der Mitglieder werden, damit unsere Partei gemäß Demokratieprinzip nach Artikel 20 Grundgesetz endlich diskriminierungsfrei am politischen Wettbewerb teilnehmen kann!
Dieses Ziel muss sofort angegangen werden, bevor die Beamten unter den AfD-Mitgliedern durch behördliche Schikanen weiter aus der Partei gedrängt werden.